Die Coaching-Falle: Viele Verträge sind nichtig

Junges Löwenbaby steht auf einem Felsen, im Hintergrund die Silhouette eines erwachsenen Löwen bei Sonnenuntergang. Text: „Coaching-Angebot auf rechtlich sichere Beine stellen. [Jetzt prüfen lassen]“

Rückwirkend unwirksam sind nun viele Coaching-Verträge! Der Markt für Online-Coachings ist in den letzten Jahren explodiert. Es gibt viele teure Angebote. Oft mit wenig Substanz. Es ist eine gängige Coaching-Falle, der nun das BGH einen Riegel vorgeschoben hat. Was heißt das? Und wie gehen wir damit um?

Ich habe Wirtschaftsrecht studiert und unterstütze Coaches, Consultants und Berater seit über 20 Jahren bei der wirtschaftlichen und rechtsicheren Gestaltung ihrer Angebote.

Was ist genau passiert?

Im Juni 2025 entschied der Bundesgerichtshof:

Wer systematisch Wissen und Fähigkeiten online vermittelt und den Lernerfolg überwacht, bietet Fernunterricht an.

BGH-Urteil vom 12.06.2025

Fernunterricht? Klingt harmlos. Ist es jedoch nicht.
Denn Fernunterricht unterliegt dem Fernunterrichtsgesetz (FernUSG) und erfordert eine staatliche Zulassung von der Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).

Ohne diese Zulassung ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG).

Das bedeutet, er gilt rechtlich als nie geschlossen.
👉 Es besteht daher keine Zahlungspflicht.
👉 Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden (§ 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB).

Die Coaching-Falle ist enorm. Neben diesen Rückforderungen drohen Schadensersatz- und Anwaltskosten sowie Reputationsverlust.


Coaching-Falle entlarven

1️⃣ Prüfung:

  • Fällt das Angebot unter das Fernunterrichtsgesetz?
    Wie die Leistung heißt, ist dabei unerheblich.
    Es kann als Coaching, Mentoring, Mindset-Training, Kurs oder Consulting bezeichnet werden.
  • Liegt eine ZFU-Zulassung vor?
  • Erfolgt eine Widerrufsbelehrung?

2️⃣ Klärung, ob es Fernunterrichtsverträge sind.

  • Erfolgt die Wissensvermittlung systematisch und gegen Entgelt?
  • Sind es digitale Programme?
  • Wird der Lernerfolg überwacht?
  • Gibt es begleitende Unterlagen, wie Videos, Feedback etc.?

3️⃣ Pflichten und Folgen für Anbieter

  • Pflicht: Zulassung des Lehrgangs bei der ZFU: Vertragsnichtigkeit bei Verstoß
  • Pflicht: Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung: Verlängerung der Widerrufsfrist und Rückforderungsrisiko bei Verstoß
  • Pflicht: Klare Verbraucherinformationen und Abmahnungen und Unterlassungsansprüche bei Verstoß

4️⃣ Handlungsempfehlungen

  • Prüfen Sie Ihre bestehenden Angebote sorgfältig.
  • Lassen Sie jedes Coaching-Programm vor Veröffentlichung auf die ZFU-Pflicht prüfen.
  • Aktualisieren Sie Ihre AGB, Widerrufsbelehrung sowie den Bestellvorgang.
  • Dokumentieren Sie die Zielgruppe, Onboarding und Kundenstatus sorgfältig.
  • Kalkulieren Sie Rückstellungen für mögliche Rückforderungen mit ein.

Professionell & zukunftssicher schützen

Als Diplom-Betriebswirtin mit juristischem Schwerpunkt (Prädikatsexamen) helfe ich Coaches, ihre Programme wirtschaftlich klug und rechtlich sicher aufzustellen.

Ihre Optionen mit fundierter Expertise aus Wirtschaft und Recht.


Risiken minimieren

Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken durch das neue BGH-Urteil sind enorm.
Wer jetzt nicht handelt, riskiert Rückzahlungen, Reputationsverlust und seine Existenz.

Als Diplom-Betriebswirtin mit juristischem Schwerpunkt unterstütze ich Coaches, Trainerinnen und Berater dabei, ihre Angebote:

  • rechtlich und
  • wirtschaftlich tragfähig zu gestalten
  • sowie strategisch klar zu positionieren.

👉 Damit Ihr Business nicht zum Fallstrick, sondern zur zukunftssicheren Erfolgsstory wird.



„Endlich habe ich Klarheit. Nun kann ich Coachings ohne Angst vor großen Rückforderungen verkaufen!“

Norman H.

„Ich habe sofort reagiert. Danke für die ausgesprochen professionelle Beratung!“
– Lena M.-L.

Kundenstimme zur Prüfung eines Coaching-Angebots nach BGH-Urteil – Robert M. bedankt sich für rechtliche und wirtschaftliche Klarheit




Quellen und Gesetze

Aktuelles vom Bundesgerichtshof: https://www.bundesgerichtshof.de/DE/Home/home_node.html

Rechtsprechung: BGH-Urteil vom 12.06.2025 – III ZR 109/24 vgl. hierzu: dejure.org

Gesetze im Internet: Fernunterrichtsgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/fernusg/BJNR025250976.html

Zulassungs- und Registrierungsanträge:
https://zfu.de/